Einen Leasingvertrag kann man, vereinfacht betrachtet, mit einem Mietvertrag vergleichen.
Einen Leasingvertrag kann man, vereinfacht betrachtet, mit einem Mietvertrag vergleichen. Der Unterschied ist jedoch, dass beim Leasing das Risiko von Diebstahl, Beschädigung, oder Zerstörung beim Leasingnehmer liegt. Das Leasing hat jedoch den Vorteil, dass die Anschaffungskosten nicht auf einmal aufgebracht werden müssen und so eine eventuelle Fremdkapitalaufnahme entfällt.