Das, was der Arbeitnehmer anlässlich eines Geschäftsjubiläums oder eines Arbeitnehmerjubiläums vom Arbeitnehmer erhält, wird Jubiläumszuwendung genannt.
Das, was der Arbeitnehmer anlässlich eines Geschäftsjubiläums oder eines Arbeitnehmerjubiläums vom Arbeitnehmer erhält, wird Jubiläumszuwendung genannt. In der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen solche Zuwendungen gesondert aufgeführt und versteuert werden.