Gründungszuschuss

Seit dem 01.08.2006 besteht für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, die Möglichkeit, für die Existenzgründung einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen zu können.

Seit dem 01.08.2006 besteht für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, die Möglichkeit, für die Existenzgründung einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen zu können. Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist, dass sich der zukünftige Existenzgründer mindestens 15 Stunden in der Woche seiner neuen unternehmerischen Tätigkeit widmen muss. Dadurch wird dem Existenzgründer außerdem die Möglichkeit geboten, einem weiteren Nebenjob nachzugehen, um die neue Unternehmung mit zusätzlichen monetären Mitteln versorgen zu können.

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