Goodwill bezeichnet den Geschäfts- bzw. Firmenwert eines Unternehmens.
Goodwill bezeichnet den Geschäfts- bzw. Firmenwert eines Unternehmens. Hierbei werden die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten des Kaufmanns berücksichtigt. Von Bedeutung ist der Goodwill aber erst bei Verkauf des Unternehmens. Der Goodwill lässt sich aus dem Ertragswert abzüglich Substanzwert eines Unternehmens errechnen.
Das deutsche Handelsrecht ermöglicht es, den Goodwill in der Bilanz unter den immateriellen Vermögensgegenständen (Gliederungspunkt A. I. 3. „Geschäfts- oder Firmenwert“ nach § 266 Abs. 2 HGB) auszuweisen. Aber auch nach internationalen Rechnungslegungsregeln (IFRS, US GAAP) ist der derivative Goodwill in der Handelsbilanz zwingend zu aktivieren.