Die Gewerbeanmeldung ist zu Beginn der Existenzgründung in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde durchzuführen. Nach der Gewerbeordnung (Gewo) muss jeder, der ein Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben möchte, dieses beim Gewerbeamt anmelden. Für die Anmeldung eines Gewerbes werden meist nicht mehr Dokumente benötigt als ein Personalausweis oder Reisepass und teilweise auch andere Genehmigungen wie ein Meisterbrief.
Außerdem müssen die Verlegung des Unternehmens, die Eröffnung einer Zweigstelle, Änderungen der Geschäftsinhalte und die Geschäftsaufgabe gemeldet werden. Durch die Anmeldung beim Gewerbeamt werden auch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das statistische Landesamt, die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer über das Bestehen des Unternehmens informiert.