Unter der Gesamtrechtsnachfolge wird verstanden, dass das Gesamtvermögen an den Gesamtrechtsnachfolger des Unternehmens übergeben wird.
Unter der Gesamtrechtsnachfolge, die auch Universalsukzession genannt wird, wird verstanden, dass das Gesamtvermögen mit allen weiteren Folgen, also Rechten und Pflichten, an den Gesamtrechtsnachfolger des Unternehmens übergeben wird. Somit nimmt der Nachfolger die rechtliche Stellung seines Vorgängers ein. Beispielsweise handelt es sich bei einem Erbfall um eine Gesamtrechtsnachfolge. Das Gegenstück dazu stellt die Einzelrechtsnachfolge dar.