Garantiefrist

Die Garantiefrist bezeichnet den Zeitraum, in welchem der Garantiegeber für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache in Anspruch genommen werden kann.

Die Garantiefrist wird häufig auch als Garantiezeit bezeichnet. Sie bezeichnet den Zeitraum, in welchem der Garantiegeber für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache in Anspruch genommen werden kann.

Die Garantie, § 443 BGB, ist eine freiwillige Zusatzleistung des Unternehmers. Wird eine Garantieerklärung abgegeben, so muss der Garantiegeber für die in der Garantieerklärung genannte Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Sache aufkommen.

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