Anders als die gesetzlich geregelte Gewährleistung ist eine Garantie eine freiwillige Dienstleistung des Herstellers. Sie kann frei gestaltet werden. In der Regel ist sie ein Funktions- oder Haltbarkeitsversprechen. Einige der gängigsten Garantieversprechen sind die Zufriedenheits- und die Preisgarantie.   Verwendung von Garantie in einem Satz

  • Welche Defekte von der Garantie ausgeschlossen sind, kann jeder Hersteller selbst in den Garantiebedingungen festlegen.
  • Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller.
  • Damit eine Garantie wirksam ist, muss diese zunächst erklärt werden.