Anders als die gesetzlich geregelte Gewährleistung ist eine Garantie eine freiwillige Dienstleistung des Herstellers. Sie kann frei gestaltet werden. In der Regel ist sie ein Funktions- oder Haltbarkeitsversprechen. Einige der gängigsten Garantieversprechen sind die Zufriedenheits- und die Preisgarantie. Verwendung von Garantie in einem Satz
- Welche Defekte von der Garantie ausgeschlossen sind, kann jeder Hersteller selbst in den Garantiebedingungen festlegen.
- Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller.
- Damit eine Garantie wirksam ist, muss diese zunächst erklärt werden.