Die Exkulpation bezeichnet die Möglichkeit eines Entlastungsbeweises des Dienstherrn bei einem gesetzlich vermuteten Verschulden, § 831 BGB.

Die Exkulpation bezeichnet die Möglichkeit eines Entlastungsbeweises des Dienstherrn bei einem gesetzlich vermuteten Verschulden, § 831 BGB.