Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmen werden Firmierungen bezeichnet die - wie der Name schon sagt - von einer einzelnen Person gegründet werden.

Als Einzelunternehmen werden Firmierungen bezeichnet die - wie der Name schon sagt - von einer einzelnen Person gegründet werden. In der einfachsten Form beantragt der Gründer beim Ordnungsamt seines Wohnortes einen Gewerbeschein, fortan ist er Einzelunternehmer und voll haftender Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Ein Einzelunternehmen ist keine juristische Person, sondern eine natürliche Person. Wobei es sich bei der beruflichen Tätigkeit um eine gewerbliche Tätigkeit oder um eine freiberufliche Tätigkeit handeln kann. Die meisten Existenzgründer werden ihre Karriere als Unternehmer mit der Gründung eines Einzelunternehmens starten. Hier ist kein nachweisbares Mindestkapital erforderlich; wohl kann ein stiller Gesellschafter eine Kapitaleinlage in das Einzelunternehmen investieren, jedoch betrifft das ausschließlich das Innenverhältnis. Im Außenverhältnis bleibt nach wie vor der Status Einzelunternehmen erhalten.

Der Einzelunternehmer trägt das Risiko allein verantwortlich und haftet auch mit seinem Privatvermögen, unabhängig davon ob er zur Erledigung der Geschäfte jemanden eingestellt hat oder es selbst übernimmt. Handelt es sich bei dem Gründer des Einzelunternehmens um einen Kaufmann, so gelten hier andere steuerliche und buchhalterische Vorschriften. Als erstes hat er der Firmierung den Zusatz Kaufmann entweder ausgeschrieben oder als Abkürzung hinzuzufügen. Des Weiteren ist er zur Bilanzierung verpflichtet. Ein Einzelunternehmer, der nicht als Kaufmann handelt, ist bis zu einem Jahresumsatz von 500.000 € von der Erstellung einer Bilanz befreit. Maßgeblich sind für das Einzelunternehmen die §§ 1 bis 104 des Handelsgesetzbuches.

Gerade Existenzgründer ziehen diese Form der Unternehmensgründung vor, da hier kein Eigenkapital erforderlich ist. Die Gründung ist schnell vollzogen und kann formlos erfolgen, die Gebühren zur Gründung eines Einzelunternehmens sind sehr gering und erwirtschaftete Gewinne stehen alleine dem Inhaber des Einzelunternehmens zu.

Der Nachteil eines Einzelunternehmens ist, dass hier der Gründer mit seinem kompletten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden kann. Sollten Fremdgelder benötigt werden, ist die Beschaffung schwieriger, da den Banken das Risiko oftmals zu hoch ist. Durch wenig bis gar keine finanziellen Rücklagen ist hier auch eine schlechte Verhandlungsbasis gegenüber Banken und Gläubigern gegeben. Bei Arbeitssuchenden, die bei der Arbeitsagentur gemeldet sind und sich für die Gründung eines Einzelunternehmens entschieden haben, gibt es Besonderheiten. Und die Arbeitsagentur fördert diesen Personenkreis mit Schulungen und Fördergeldern.

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