Die Eingangsrechnung stellt eine Zahlungsanforderung dar.
Die Eingangsrechnung stellt eine Zahlungsanforderung dar. Wenn man als Empfänger der Rechnung einen Vorsteuerabzug vom Rechnungsbetrag machen möchte, muss die Eingangsrechnung bestimmte Formanforderungen erfüllen. Ist sie fehlerhaft, kann sie nur durch den Aussteller, nicht aber durch dem Empfänger geändert werden, da es sich hierbei um einen gesetzlichen Buchhaltungsbeleg handelt. Welche Pflichtangaben in der Eingangsrechnung zu machen sind, ist im Umsatzsteuergesetz festgehalten.