Eigentum

Das Eigentum ist das umfassendste Recht an einer Sache (Herrschaftsrecht).

Der Begriff des Eigentums kommt aus aus dem Sachenrecht. Das Eigentum ist das umfassendste Recht an einer Sache (Herrschaftsrecht). Es handelt sich um ein dingliches Recht. Der Eigentümer einer Sache kann mit dem Gegenstand nach Belieben verfahren, § 903 BGB, sofern nicht die Rechte und Rechtsgüter anderer Menschen beeinträchtigt werden. Das Eigentum ist strikt vom Besitz zu unterscheiden.

Alle Buchstaben

Neueste Fachartikel

Ein Prüfer und eine Mitarbeiterin laufen durch eine helle Industriehalle und prüfen die Vorgänge, um diese eventuell optimieren zu können.
Ressourcen & Tools
Qualitätssicherung in der Industrie: Strategien zur Prozessoptimierung und Fehlervermeidung
FW
Von Redaktion firmenweb.de
Ein Bäcker bestäubt den Teig eines Sauerteigbrots mit Mehl.
Work-Life Arbeitsalltag
Gewerk in Gefahr: Bäckereien im Mittelstand unter Druck
FW
Von Redaktion firmenweb.de
Grafik eines Laptops auf einem dunkelblauen Hintergrund. Um den Laptop herum wurden mehrere verschiedene Sprachsysteme dargestellt, um eine optimale online Struktur aufzuzeigen.
Digitales
Effiziente Arbeitsabläufe durch optimale Online-Strukturen
FW
Von Redaktion firmenweb.de