Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das am 1.7.1896 vom Reichstag beschlossene und am 1.1.1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch ist ein für jedermann geltendes Teilgebiets des Privatrechts.

Das am 1.7.1896 vom Reichstag beschlossene und am 1.1.1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch ist ein für jedermann geltendes Teilgebiets des Privatrechts. Im Jahre 2000/2001 wurde das BGB komplett reformiert. Dabei wurden vor allem die Verbraucherschutzvorschriften eingearbeitet, sowie EU-Richtlinien umgesetzt.

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