In der Bilanz müssen Bestände wie beispielsweise Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe als Vermögen ausgewiesen werden.
In der Bilanz müssen Bestände wie beispielsweise Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe als Vermögen ausgewiesen werden. Zu diesem Zweck muss jedes Jahr eine Inventur durchgeführt werden, um den Wert der aktuellen Lagerbestände zu erfassen. Daraufhin kann nach einem Vergleich mit dem Vorjahreswert ermittelt werden, ob der Wert gestiegen oder gesunken ist. Die errechnete Differenz wird dann erfolgswirksam als sogenannte Bestandsveränderung verbucht. Aufgrund dessen kann die Veränderung der Lagerbestände den Gewinn beziehungsweise den Verlust einer Unternehmung positiv oder negativ beeinflussen. Die Bestandsveränderung findet allerdings nur beim Gesamtkostenverfahren Anwendung.