betriebliche Übung

Die betriebliche Übung bezeichnet einen nicht gesetzlich geregelten Anspruch im Arbeitsrecht, welcher zur einer Verbesserung der arbeitsvertraglichen Rechte des Arbeitnehmers führt.

Die betriebliche Übung bezeichnet einen nicht gesetzlich geregelten Anspruch im Arbeitsrecht, welcher zur einer Verbesserung der arbeitsvertraglichen Rechte des Arbeitnehmers führt. Die betriebliche Übung ist ein Rechtsinstitut, welches aufgrund wiederholten, gleichförmigen Verhaltens des Arbeitgebers zu einer Änderung des Inhalts eines Arbeitsvertrags führt. Hintergrund der betrieblichen Übung ist die Vertrauenshaftung des Arbeitnehmers.

Beispiel: Zahlt der Arbeitgeber fünf Jahre in Folge ohne gesetzliche Bestimmung ein Weihnachtsgeld von 500,00 Euro, so kann der Arbeitgeber im sechsten Jahr die Zahlung nicht einfach einstellen.

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