Beteiligtenfähigkeit

Die Beteiligtenfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, an einem Verwaltungsverfahren oder an einem Verfahren vor dem Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgericht beteiligt zu sein.

Die Beteiligtenfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, an einem Verwaltungsverfahren oder an einem Verfahren vor dem Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgericht beteiligt zu sein. Dies können grundsätzlich natürliche oder juristische Personen, Behörden oder aber auch Vereinigungen sein.

Alle Buchstaben

Neueste Fachartikel

Ein Prüfer und eine Mitarbeiterin laufen durch eine helle Industriehalle und prüfen die Vorgänge, um diese eventuell optimieren zu können.
Ressourcen & Tools
Qualitätssicherung in der Industrie: Strategien zur Prozessoptimierung und Fehlervermeidung
FW
Von Redaktion firmenweb.de
Ein Bäcker bestäubt den Teig eines Sauerteigbrots mit Mehl.
Work-Life Arbeitsalltag
Gewerk in Gefahr: Bäckereien im Mittelstand unter Druck
FW
Von Redaktion firmenweb.de
Grafik eines Laptops auf einem dunkelblauen Hintergrund. Um den Laptop herum wurden mehrere verschiedene Sprachsysteme dargestellt, um eine optimale online Struktur aufzuzeigen.
Digitales
Effiziente Arbeitsabläufe durch optimale Online-Strukturen
FW
Von Redaktion firmenweb.de