Der Besteller ist diejenige Person, welche beim Werkunternehmer die Herstellung eines Werkes gegen Zahlung einer Vergütung bestellt.
Der Besteller ist der Vertragspartner aus einem Werkvertrag, § 631 BGB. Der Besteller ist diejenige Person, welche beim Werkunternehmer die Herstellung eines Werkes gegen Zahlung einer Vergütung bestellt. Neben der zu zahlenden Vergütung muss der Besteller das Werk abnehmen. Darüber hinaus sind die Nebenpflichten, welche sich aus § 242 BGB ergeben, zu beachten. Sofern das vom Werkunternehmer hergestellte Werk mangelhaft ist, hat der Besteller Mängelansprüche aus § 634 BGB.