Befristung

Im Zivilrecht liegt eine Befristung regelmäßig dann vor, wenn in einem Rechtsgeschäft eine Rechtswirkung des Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen Ereignis (Zeit) abhängig macht.

Die Befristung ist in § 163 BGB geregelt. Im Zivilrecht liegt eine Befristung regelmäßig dann vor, wenn in einem Rechtsgeschäft eine Rechtswirkung des Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen Ereignis (Zeit) abhängig macht.

Bezieht sich die Befristung auf ein Arbeitsverhältnis, so müssen die Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) beachtet werden.

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