Außenverhältnis

Der Begriff des Außenverhältnisses bezeichnet die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Unternehmen zu dritten Personen, welche nicht der Gesellschaft angehören.

Der Begriff des Außenverhältnisses stammt aus dem Gesellschaftsrecht und bezeichnet die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Unternehmen beziehungsweise der einzelnen Gesellschafter zu dritten Personen, welche nicht der Gesellschaft angehören. Zu unterscheiden ist das Außenverhältnis vom Innenverhältnis.

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