Anlagevermögen sind Wirtschaftsgüter die dazu bestimmt sind, langfristig dem Unternehmen zu dienen.
Anlagevermögen sind Wirtschaftsgüter die dazu bestimmt sind, langfristig dem Unternehmen zu dienen. Das Anlagevermögen (fixed assets) befindet sich auf der Aktivseite einer Bilanz, § 247HGB. Welche Güter dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, lässt sich aus § 266 HGB entnehmen. Der Gegenpart zum Anlagevermögen ist das Umlaufvermögen (current assets). Handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft, so muss das Anlagevermögen gem. § 266 HGB in folgende Hauptgruppen unterteilt werden:
- immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Lizenzen, Patente)
- Sachanlagen (z. B. Maschinen, Grundstücke, Betriebsausstattung)
- Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen, Wertpapiere, Forderungen)
Große Kapitalgesellschaften müssen neben dieser Unterteilung weitere Besonderheiten beachten und müssen bei der Aufstellung ihrer Bilanz das gesamte in § 266 HGB genannte Gliederungsschema berücksichtigen.