Eine Auslobung bezeichnet ein einseitiges Rechtsgeschäft in Form einer einseitigen Willenserklärung, mit dem der Auslobende durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung bzw. für die Herbeiführung eines Erfolgs verspricht.
Nach dem deutschen Zivilrecht bezeichnet eine Auslobung ein einseitiges Rechtsgeschäft in Form einer einseitigen Willenserklärung, mit dem der Auslobende durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung bzw. für die Herbeiführung eines Erfolgs verspricht, geregelt in § 657 BGB. Eine Sonderform der Auslobung ist die Preisausschreibung, geregelt in § 661 BGB.