Ausgangsrechnung

Als Ausgangsrechnung bezeichnet man Rechnungen, die der Unternehmer ausstellt.

Als Ausgangsrechnung bezeichnet man Rechnungen, die der Unternehmer ausstellt. Meist werden sie per Post zugestellt und im Rechnungswesen des versendenden Unternehmens als Forderung verbucht. Für das empfangende Unternehmen stellt die Rechnung eine Eingangsrechnung dar.

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