Der Auftrag ist ein Vertragsverhältnis zwischen einem Auftraggeber und einem Beauftragten.
Der Auftrag ist ein Vertragsverhältnis zwischen einem Auftraggeber und einem Beauftragten. Der Beauftragte verpflichtet sich, ein ihm durch den Auftraggeber übertragenes Geschäft in dessen Interesse unentgeltlich zu besorgen. Der Auftrag ist in den § 622 ff. BGB geregelt. Die Vorschriften des Auftrags finden auch auf die "Geschäftsführung ohne Auftrag" Anwendung.