Wer unternehmerisch tätig ist, ist dazu verpflichtet, bestimmte, für die Besteuerung wichtige Dokumente eine gewisse Zeit aufzubewahren.
Wer unternehmerisch tätig ist, ist dazu verpflichtet, bestimmte, für die Besteuerung wichtige Dokumente eine gewisse Zeit aufzubewahren. Der Grund dafür ist eine eventuelle Überprüfung durch Behörden, wie beispielsweise dem Finanzamt, zu einem späteren Zeitpunkt. Zum Beispiel müssen nach § 147 Abs. 3 AO Quittungen, Rechnungen und Belege mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.