Für Selbstständige existierte bislang keine Arbeitslosenversicherung. Seit dem 1. Februar 2006 können Gründer einen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf freiwilliger Basis zahlen.
Für Selbstständige existierte bislang keine Arbeitslosenversicherung. Seit dem 1. Februar 2006 können Gründer einen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf freiwilliger Basis zahlen. Dadurch wird es für Existenzgründer möglich, bei einer etwaigen Geschäftsaufgabe einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten oder sich einen solchen aufzubauen.
Für die Stellung eines Antrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss eine selbständige Tätigkeit mit 15 oder mehr Wochenstunden ausgeübt werden.
- Der Existenzgründer zahlte in den vorangegangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate Arbeitslosenbeiträge oder erhielt Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld I, Mutterschafts- oder Krankengeld.