Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine besondere Gerichtsbarkeit, die für die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig sind.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine besondere Gerichtsbarkeit, die für die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig sind. Die örtliche Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts richtet sich nach §§ 46 II, 48 ArbGG, 495 ZPO iVm. §§ 12ff ZPO. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist in drei Instanzen gegliedert:

  • 1. Instanz: Bei Streitigkeiten der ersten Instanz werden der hauptamtliche Richter und zwei Laienrichter eingesetzt. Die Streitigkeiten finden vor dem Amtsgericht statt.
  • 2. Instanz: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten der zweiten Instanz werden vor dem Landgericht ausgeführt. Die Kammer ist mit einem Vorsitzenden Richter und zwei weiteren Richtern besetzt.
  • 3. Instanz: Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts werden in der dritten Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt ausgeführt. Das BAG besteht aus zehn Senaten, wobei jeder Senat mit einem Vorsitzenden Richter und zwei berufsrichterlichen Beisitzern besetzt ist.

Alle Buchstaben

Neueste Fachartikel

Ein Prüfer und eine Mitarbeiterin laufen durch eine helle Industriehalle und prüfen die Vorgänge, um diese eventuell optimieren zu können.
Ressourcen & Tools
Qualitätssicherung in der Industrie: Strategien zur Prozessoptimierung und Fehlervermeidung
FW
Von Redaktion firmenweb.de
Ein Bäcker bestäubt den Teig eines Sauerteigbrots mit Mehl.
Work-Life Arbeitsalltag
Gewerk in Gefahr: Bäckereien im Mittelstand unter Druck
FW
Von Redaktion firmenweb.de
Grafik eines Laptops auf einem dunkelblauen Hintergrund. Um den Laptop herum wurden mehrere verschiedene Sprachsysteme dargestellt, um eine optimale online Struktur aufzuzeigen.
Digitales
Effiziente Arbeitsabläufe durch optimale Online-Strukturen
FW
Von Redaktion firmenweb.de