Aluid

Aluid bezeichnet die Falschlieferung, d. h. die Lieferung einer anderen als der verkauften Sache.

Aluid bezeichnet die Falschlieferung, d. h. die Lieferung einer anderen als der verkauften Sache. Gem. § 434 III BGB wird die Lieferung eines Aluids einem Sachmangel gleichgestellt.

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