Allgemeinverbindlichkeit

Aufgrund § 5 TVG hat der Bundesminister für Arbeit die Möglichkeit einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.

Aufgrund § 5 TVG hat der Bundesminister für Arbeit die Möglichkeit einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Dies hat zur Folge, dass auch diejenigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind, die bislang in ihrem Geltungsbereich noch nicht unter die Regelungen eines Tarifvertrags gefallen sind.

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