Aktiengesellschaft

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft, die zu den Kapitalgesellschaften gehört, sind mindestens 50.000 Euro notwendig.

Eine Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform, mit der nach Handelsrecht und Gesellschaftsrecht eine Firma betrieben wird. Die Aktiengesellschaft besteht ab der Eintragung ins Handelsregister, bis dahin besteht die Aktiengesellschaft als Vorgesellschaft der Gründer, die bereits passiv parteifähig, grundbuchfähig und insolvenzfähig ist. In der Firmierung stehen die Buchstaben AG für Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person. Aktionäre, die Firmenanteile in Form von Aktien an einer Firma erwerben, werden als Gesellschafter bezeichnet. Durch den Erwerb der Aktienanteile erhöhen sich die Firmengelder, mit denen die Firma dann entsprechend wirtschaften kann. Gläubiger können Verbindlichkeiten nur aus dem Gesellschaftsvermögen vollstrecken, das persönliche Vermögen der Aktionäre bleibt unangetastet. Bei einem Konkurs verliert der Gesellschafter oder Aktionär also schlimmstenfalls den Gegenwert, den er für die Aktien beim Erwerb gezahlt hat. Bei Kapitalgesellschaften haftet das Kapitalvermögen der Gesellschaft nach außen, bei Personengesellschaften wird unmittelbar und persönlich im Außenverhältnis gegenüber Dritten gehaftet. Ein Gesellschafter oder Aktionär ist also gut damit beraten, den Marktwert seiner Aktien im Auge zu behalten, so sagt der Volksmund über das Aktiengeschäft „...zum Aussteigen wird nicht geläutet...“.

Bei Großaktionären übernimmt ein Broker oder die Hausbank die Verwaltung und Kontrolle der Aktien, sowie den Ankauf und Verkauf von weiteren Aktien (Depotverwaltung).

Der Gründung einer Aktiengesellschaft ist dann Vorrang zu gewähren, wenn für die Gründung und den Fortbestand der Firma größeres Kapital erforderlich ist. Bei Kapitalgesellschaften, zu denen auch die Aktiengesellschaft gehört, hat der Kapitalbeitrag die größere Bedeutung - im Gegensatz zu Personengesellschaften, bei denen eine kleinere Mitgliederzahl angestrebt wird und Wert auf das persönliche gegenseitige Vertrauen der Mitglieder untereinander geachtet wird. Der Gründung einer Aktiengesellschaft geht ein striktes formgebundenes Registrierungsverfahren voran. So ist unabdingbar, dass eine bestimmte Geldsumme als Mindestkapital bei Gründung der Gesellschaft aufgebracht wird. Des Weiteren ist eine Geschäftsführung zu benennen, die sowohl aus Organen der Gesellschaft bestehen oder auch mit gesellschaftsfremden Personen besetzt werden kann. Die Wahl dieser Organe oder der Personen erfolgt nach dem Mehrheitsprinzip.

Betrachtet man nun diesen Aufwand und die Vorschriften, so ergibt sich daraus, dass es sich für kleine oder mittelständische Unternehmen nicht lohnt, die Aktiengesellschaft als Unternehmensform zu wählen. Für diese Unternehmensgruppe gibt es andere, wesentlich interessantere, Firmierungen.

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