Abschreibung

Abschreibung bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gutes in einem Betrieb über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer hinweg verteilt werden, da dieses mit der Zeit an Wert verliert.

Abschreibung bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gutes in einem Betrieb über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer hinweg verteilt werden, da dieses mit der Zeit an Wert verliert. Dies betrifft alle Güter des Anlagevermögens, die abnutzbar sind. Im Rahmen des Steuerrechts findet sich für den Begriff Abschreibung auch die Bezeichnung „Absetzung für Abnutzung“, kurz Afa. Der errechnete Abschreibungsbetrag wird jährlich von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten subtrahiert. Am Ende verbleibt ein Restwert, oft auch ein symbolischer Buchwert von einem Euro. Es bestehen verschiedene Abschreibungsarten:

  • linear,
  • degressiv,
  • zeitanteilig und
  • die Leistungsabschreibung.

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