Abmahnung

Im Schuldrecht bezeichnet die Abmahnung die formale Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen.

Das Wort Abmahnung hat unterschiedliche Bedeutungen:

  • Im Schuldrecht bezeichnet die Abmahnung die formale Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen.
  • Im Arbeitsrecht soll die Abmahnung ein bestimmten Verhalten des Arbeitnehmers rügen. Die Abmahnung hat daher eine Rügefunktion und eine Warnfunktion. Damit eine Abmahnung gültig ist, muss sie regelmäßig den Zeitpunkt, Ort und das beanstandete Verhalten genau bezeichnen. Darüber hinaus muss die Abmahnung den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass das Arbeitsverhältnis bei künftigen gleichartigen Vertragsverletzungen gefährdet ist.
  • Auch im Wettbewerbsrecht wird ähnlich wie im Arbeitsrecht auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Das Verhalten des Verletzers wird durch den Anspruchsberechtigten, verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten in der Zukunft zu unterlassen, mitgeteilt. Unterlässt der Anspruchsgegner das Verhalten nicht, so handelt es sich um einen rechtswidrigen Wettbewerbsverstoß.

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