Ein Ablehnungsbescheid ist der Bescheid einer Steuerbehörde, mit welchem ein Antrag auf Steuerfestsetzung oder Steuerbefreiung abgelehnt wurde, § 155 AO.
Ein Ablehnungsbescheid ist der Bescheid einer Steuerbehörde, mit welchem ein Antrag auf Steuerfestsetzung oder Steuerbefreiung abgelehnt wurde, § 155 AO.