Abkömmlinge sind gem. § 1589 BGB Verwandte in absteigender Linie.
Abkömmlinge sind gem. § 1589 BGB Verwandte in absteigender Linie. Hierunter zählen Kinder, Enkel und Urenkel.
Abkömmlinge sind gem. § 1589 BGB Verwandte in absteigender Linie. Hierunter zählen Kinder, Enkel und Urenkel.