Die Abgabefrist bezeichnet den Zeitpunkt, zu welchem eine Steuererklärung bei der Finanzbehörde eingegangen sein muss.
Die Abgabefrist bezeichnet den Zeitpunkt, zu welchem eine Steuererklärung bei der Finanzbehörde eingegangen sein muss. Die Grundregel des § 149 II AO besagt, dass die Erklärung innerhalb von Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraum (i. d. R. Kalenderjahr, bei Neugründungen das Rumpfkalenderjahr oder aus anderen Gründen ein vom Unternehmer gewünschtes abweichendes Kalenderjahr) abgegeben werden muss. Es besteht aber die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Darüber hinaus sind die jeweiligen Sondergesetze zu beachten.