Ein Abandon bezeichnet ein Recht eines Gesellschafters einer GmbH, bei einer unbeschränkten Nachschusspflicht seinen Geschäftsanteil gem. § 27 GmbHG aufzugeben.
Begriff aus dem Gesellschaftsrecht: Ein Abandon bezeichnet ein Recht eines Gesellschafters einer GmbH, bei einer unbeschränkten Nachschusspflicht seinen Geschäftsanteil gem. § 27 GmbHG aufzugeben.