S.I.C. Die Beratung dritter Unternehmen, der Abschluss von Rechtsgeschäften im Internet, insbesondere der Betrieb von Internetforen, sowie der Handel von Gegenständen aller Art. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören nicht solche Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen einzurichten und sich an Unternehmen zu beteiligen.