S.I.C. Der unmittelbare und mittelbare Betrieb aller Arten der Rechtsschutzversicherung. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftzweck beteiligen, Niederlassungen errichten und alle sonstigen Maßnahmen ergreifen sowie Rechtsgeschäfte vornehmen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweck notwendig oder dienlich sind.
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