S.I.C. Die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung, der Kunst und Kultur, der Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO sowie der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i. S. d. § 58 Nr. 1 AO. Daneben kann die Gesellschaft die genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen.