S.I.C. Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1BauKaG NRW, die da sind: Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in Planung und Ausführung und deren Überwachung. Sachverständigen-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Dienstleistungen zurSteuerung von Planungs- und Baumaßnahmen und Nutzung von Bauwerken, die Wahrnehmung der sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange. 25.600,00 EUR.