Eigenkapitalrendite

Eigenkapitalrendite: Verzinsung für das vom Eigentümer im Unternehmen eingesetzte Kapital

Das Verhältnis vom Gewinn zu dem in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapital bezeichnet man als Eigenkapitalrendite. Die Formel für die Berechnung der Eigenkapitalrentabilität lautet (Jahresüberschuss / Eigenkapital) x 100.

Unterschiedliche Verzinsungsansprüche 

Die Eigenkapitalrentabilität ist auch unter dem Begriff Unternehmerrentabilität bekannt. Dies drückt umso mehr aus, was der Begriff bedeutet: die Verzinsung des vom Unternehmer selbst eingesetzten Kapitals. Je nach Unternehmensform sind die Erwartungen höchst unterschiedlich. Grundsätzlich haben alle Unternehmenseigner zurecht die Erwartung auf eine angemessene Verzinsung. Diese sollte höher sein, als die Zinsen für langfristige Geldanlagen. Schließlich muss das zusätzliche unternehmerische Risiko honoriert werden, da ansonsten keine Motivation für die Investition in ein Unternehmen besteht. Bei Aktiengesellschaften beanspruchen die Aktionäre in der Regel immer eine Maximierung ihrer Einlage. Dies geschieht durch die Zahlung auskömmlicher Dividenden. Bei inhabergeführten Firmen steht in einigen Fällen die kurzfristige Verzinsung des Eigenkapitals im Hintergrund. Hier zählt oft, die Firma in die nächste Generation übergeben zu können und notfalls vorübergehend auf die eigene Verzinsung zu verzichten.

Eigenkapitalrentabilität ist nicht gleich Gesamtrentabilität

Die Eigenkapitalrentabilität drückt lediglich die Verzinsung des vom Eigentümer eingesetzten Kapitals aus, das in der Bilanz als Kapital aufgeführt ist. Der gesamte Erfolg einer Unternehmung findet sich in der Gesamtrentabilität. Der Unterschied wird besonders deutlich, wenn man sich den sinnvollen Einsatz verschiedener Finanzierungsinstrumente vor Augen führt. Beispielsweise Leasing: Beim Leasing zahlt das Unternehmen für die Nutzung eines Leasingguts, beispielsweise Firmenfahrzeuge, eine Leasingrate. Der Gegenstand ist im Besitz des Leasinggebers. Somit wird hierzu kein Eigenkapital eingesetzt. Da die Leasingrate vollumfänglich als Kosten sofort geltend gemacht werden kann, ergibt sich gegenüber einem Kauf ein deutlicher Steuervorteil. Außerdem werden die Bilanzkennzahlen optimiert, da die Eigenkapitalquote im Unternehmen steigt. Dies wäre bei der Verwendung von Eigenkapital genau umgekehrt.
Als sogenannter Leverage-Effekt wird bezeichnet, dass die Eigenkapitalrendite so lange gesteigert werden kann, wie der Zinssatz für Fremdkapital unter der Gesamtrentabilität liegt.

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