S.I.C. 1 die Förderung der Behindertenhilfe und der Wohlfahrtspflege durch die Förderung der Integration durch Arbeit für Menschen, die aus eigener Kraft nicht oder nicht alleine oder wegen ihrer Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt keine dauerhafte Erwerbsarbeit finden. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung von Integrationsbetrieben im Bereich der Hauswirtschaft im Sinne von § 132 Abs. 1 SGB IX, § 68 Ziff. 3 lit.