S.I.C. Die Beteiligung an in- und ausländischen Firmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist des weiteren berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftsgegenstand dienlich sind und die als im Interesse der Gesellschaft oderder Gesellschafter liegend erachtet werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.