S.I.C Der Hoch-, und Stahlbetonbau sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, außerdem die Bauträgertätigkeit gemäß § 34 c Abs. 1 Ziffer 3 GewO, also Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden und Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen. .