04.07.2013
Auch wenn die Zinsen in den letzten 1,5 Wochen stark in Bewegung waren (Steigung von 0,3% - 0,5%), ist dies kein Grund zur Panik. Dennoch sollte der Zinsmarkt im Auge behalten werden und eine langfristige Zinssicherung im Vordergrund stehen.
Sie können nach §489 BGB von einem vorzeitigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn Sie sich für eine längere Zinsbindung als 10 Jahre entscheiden sollten.
Bei solch niedrigen Zinsen kann mit einer höheren Tilgung eine entsprechende Zinsersparnis erreicht werden, daher sollte die Tilgung bei mindestens 2% liegen.
Größere Zinssteigerungen sind allerdings in kurzer Betrachtung nicht zu erwarten.