S.I.C Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Anpachtung, die Verpachtung, der Betrieb, die Planung, der Bau sowie die Errichtung und Instandhaltung von Stromnetzen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck insbesondere unter den Vorgaben des § 107 a Abs. 3 GO NRW im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen, ferner Interessengemeinschaften eingehen.