S.I.C Die gewerbsmäßige Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften an Dritte (Arbeits- bzw. Arbeitskräftevermittlung) nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die gewerbsmäßige Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften erfolgt überwiegend an die Malteser Deutschland gGmbH und an deren angeschlossene Gesellschaften. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen bzw. Geschäften berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehend genannten Zweck zu dienen geeignet sind.