Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Lohnsteuerhilfe
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Info
Erstellung der Einkommensteuererklärung
Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich).
Dies erfolgt ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen,
für diesen Fall auch bei:
Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen), Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht), sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne)
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.
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