S.I.C. A der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien aller Art, insbesondere Grundstücken, Wohnungen, grundstücksgleichen Rechten etc., sowie b die Verwaltung von Immobilien aller Art; wobei eine genehmigungspflichtige Tätigkeit i.S.v. § 34 c GewO nicht ausgeübt wird.