S.I.C. Die Tätigkeit als Franchisegeber. Die Gesellschaft trifft eine Vereinbarung mit Franchise-Nehmern zur Durchführung eines Geschäfts nach einem vorgegebenen Konzept für eine personaldiagnostische Tätigkeit. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die beständige Weiterentwicklung des Geschäftsmodells (inkl. Produkte, Leistungen, Vermarktungsstrategien und Service-Konzepte) sowie die Beratung, Schulung und Betreuung der Franchisenehmer bezüglich Unternehmensaufbau, -planung und - entwicklung.