S.I.C Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, vermitteln und betreuen. Die Genossenschaft kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Räume für Gewerbetreibende und Initiativen, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Bei der Bewirtschaftung werden Formen der Selbstverwaltung bevorzugt.